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Dokument-ID: 749588
2.27 Intransparente Verwendung des Begriffs „Kaution“
Kläger ist der Verband für Arbeiter und Angestellte. Grund für die Klage sind Klauseln eines Anbieters von Flüssiggas-Propan, mit denen gegen Zahlung einer „Kaution“ das Recht zur Nutzung eines Flüssiggasbehälters eingeräumt wurde, wobei je nach Nutzungsdauer die „Kaution“ nur teilweise zurückgezahlt werden sollte.