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Dokument-ID: 644738
10.19 Immobilienmaklerverordnung
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl Nr 297/1996 (kurz „Immobilienmaklerverordnung“ oder „IMV“), wurde aufgrund der Ermächtigung in den §§ 69 Abs 2 und 73 Abs 3 GewO 1994 erlassen.