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Christian Macho - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Maklerrecht

Der Maklervertrag war vor Inkrafttreten des MaklerG im Jahr 1996 im österreichischen Recht nicht explizit geregelt. Das MaklerG (Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler), als wesentliche Rechtsgrundlage des Maklerrechtes, enthält im allgemeinen Teil jene Normen, welche für alle Maklertypen gültig sind und beschreibt die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Maklervertrag sowie die Befugnisse von Maklern. Inhaltlich fußt der allgemeine Teil stark auf den vormals in § 29 Handelsvertretergesetz 1921 angeführten Bestimmungen sowie den (insofern verallgemeinerten) Regelungen der Immobilienmaklerverordnung 1978. • [Fußnote: EBzRV 2 BlgNR 20. GP, 13.] 

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