7 Verbrauchervertrag („B2C“) – Unzulässige Vertragsbestandteile im Verbrauchervertrag (§ 6 KSchG)
Allgemeines
§ 6 KSchG kommt bei der Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen für Verbraucherverträge besondere Bedeutung zu. Zum einen zählt § 6 Abs 1 KSchG eine Reihe von Regelungen auf, die in Verbraucherverträgen gemäß § 879 ABGB sittenwidrig sind. Zum anderen enthält § 6 Abs 2 KSchG eine Aufzählung von Regelungen, die im Einzelnen auszuverhandeln sind, um nicht als sittenwidrig im Sinne des § 879 ABGB angesehen zu werden. Zu beachten ist jedoch, dass es sich in beiden Fällen um keine abschließenden Aufzählungen handelt. Darüber hinaus findet sich in § 6 Abs 3 KSchG das Transparenzgebot für Verbraucherverträge.