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Dokument-ID: 956260
2.2.3 Beschränkung der Gewährleistung
Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf einen Monat
- Ua Inhalt der Entscheidung OLG Wien 1 R 28/17w
Müssen Ansprüche aufgrund mangelhafter vertraglich geschuldeter Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend gemacht werden, widerspricht eine solche Klausel §§ 9 iVm 31f KSchG. Es kommt zu einer Verkürzung der Gewährleistungsfrist. Bei verbraucherfeindlichster Auslegung kann diese Klausel so verstanden werden, dass der Gewährleistungsanspruch mangels Geltendmachung verfällt.