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Dokument-ID: 595398
12.2 Gewährleistungsrecht ist für Verbraucher zwingendes Recht (§ 9 KSchG)
Gem § 9 KSchG können die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (§§ 922 bis 933 ABGB) vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Damit wird dem Gewährleistungsrecht im Verbrauchergeschäft generell zwingender Charakter verliehen.