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Dokument-ID: 490741
1.22 Interessensabwägung und grobe Benachteiligung in Mietverträgen
Die Beklagte ist als Verwalterin von Wohnungen und gewerblichen Liegenschaften tätig. Die Klägerin machte Unterlassungsansprüche geltend.
OGH: Folgende Klauseln wurden überprüft: