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Dokument-ID: 1200050
13.9.2 OGH vom 19.02.2025, 7 Ob 169/24i: Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts
Mit seiner aktuellen Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine zentrale Weichenstellung im Konsumentenschutz vorgenommen: Kreditbearbeitungsgebühren, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als prozentualer Anteil an der Kreditsumme vereinbart werden, sind unzulässig – und zwar unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.