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Dokument-ID: 531464
6 Abschluss von Verträgen
Die Art 10 und 11 der Richtlinie werden durch die §§ 9 bis 12 ECG umgesetzt. Dabei regelt
- § 9 ECG die von Diensteanbietern einzuhaltenden Informationspflichten
- § 10 ECG die bei Vertragsabschlüssen über eine Website maßgeblichen Schutzregelungen
- § 11 ECG die Verpflichtung zur Speicherbarkeit und Reproduzierbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen
- § 12 ECG die Frage des Zugangs elektronischer Erklärungen