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FORUM Media (red) | Judikatur | Leitsatz

3.4 Unterlassungsanspruch gegen Host-Provider bei Persönlichkeitsverletzungen

OGH: Im vorliegenden Fall wurde der Kläger auf der Website „www.betruger.at“ unter der Überschrift „Betrüger“ namentlich geführt und mit Vorwürfen der unberechtigten Bereicherung dargestellt. Die Beklagte fungierte als Host-Provider und erhielt zwar eine E-Mail mit Screenshots der beanstandeten Inhalte, konnte jedoch deren Rechtswidrigkeit nach slowakischem Recht nicht eindeutig beurteilen. Die Vorinstanzen haben daher den Unterlassungsanspruch noch nicht abschließend beurteilen können. Die Entscheidung der Berufungs- und Erstgerichte wird aufgehoben; das Erstgericht hat die slowakische Rechtslage zu ermitteln und auf dieser Grundlage den Unterlassungsanspruch neu zu prüfen. Der Antrag auf Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten.

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