13.6.3 OGH vom 18.03.2022, 6 Ob 127/21a: Unzulässige Klauseln in Beförderungsbedingungen
Im gegenständlichen Verfahren befasste sich der OGH mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ryanair Tochter Laudamotion. Bei den vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) beanstandeten Klauseln handelte es sich unter anderen um Bestimmungen zu geänderten Flugzeiten und zur Gepäckbeförderung. Davor entschied das Oberlandesgericht Wien (OLG), dass 19 von 24 beanstandeten Klauseln rechtswidrig sind. Vier davon wurden vom OGH überprüft und von diesem als unzulässig beurteilt.