Neu
Dokument-ID: 595422
11.3.4 Verbot der Berufung auf gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen
Der zweite Satz des § 28 Abs 1 KSchG stellt klar, dass das Verbot der Verwendung gesetz- oder sittenwidriger Bedingungen in AGB oder Vertragsformblättern das Verbot impliziert, sich auf eine derartige Bedingung zu berufen, soweit sie unzulässigerweise vereinbart worden ist.