1.49 Zur Bindung an eine Mindestvertragsdauer in AGB
Die klagende Partei – ein nach § 29 KSchG klagebefugter Verein – begehrte, dem beklagten Unternehmen – Österreichs größter Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen – aufzutragen, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern die Verwendung näher bezeichneter Klauseln oder sinngleicher Bestimmungen in ihren AGB zu unterlassen. Die AGB wurden bisher im laufenden rechtsgeschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern den mit diesen geschlossenen Verträgen zugrunde gelegt. Des Weiteren begehrte der Verein, der beklagten Partei die Unterlassung der Berufung auf diese oder sinngleiche Klauseln aufzutragen; das stattgebende Urteil sei außerdem binnen sechs Monaten ab Rechtskraft einmal in einer bundesweit erscheinenden Samstagsausgabe des redaktionellen Teils der „Kronen Zeitung“ zu veröffentlichen. Der Verbandsprozessrahmen ist für die Wirksamkeitskontrolle von AGB maßgeblich; in diesem Verfahren findet keine geltungserhaltende Reduktion statt, unzulässige Klauseln sind insgesamt zu untersagen.