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Dokument-ID: 765939
14.5.5 Zahlungen des Erwerbers vor Ablauf der Rücktrittsfrist
Bei Teilnutzungs-, Nutzungsvergünstigungs- und Tauschsystemverträgen werden mit dem Verbraucher vereinbarte Gegenleistungen (zum Beispiel Anzahlungen, Sicherheitsleistungen, Sperrbeträge auf Konten) vor Ablauf der Rücktrittsfrist nicht fällig; der Unternehmer darf sie gem § 12 Abs 1 TNG vor ihrer Fälligkeit weder fordern noch annehmen. Ebenso dürfen in diesem Zeitraum entgeltswirksame Erklärungen, wie zum Beispiel ausdrückliche Schuldanerkenntnisse, nicht verlangt werden.