6 Verbraucherkreditvertrag
Mit dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) wurde die EU-Richtlinie 2008/48/EG umgesetzt. Das VKrG regelt die Kreditierung zugunsten von Verbrauchern, vorvertragliche Pflichten des Kreditgebers sowie solche bei Vertragsabschluss, Rücktritts- und Kündigungsrechte des Verbrauchers, die vorzeitige Rückzahlung des Kredites und die Pflichten des Kreditvermittlers.
Am 18.10.2023 wurde die neue EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge veröffentlicht. Durch ihre Umsetzung mit dem Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 wird das bisherige VKrG aufgehoben und ein neues VKrG 2026 erlassen, das ab dem 20.11.2026 angewendet werden muss.