16.7 Sale-and-lease-back
Beim Sale-and-lease-back verkauft der zukünftige Leasingnehmer ein von ihm hergestelltes oder angeschafftes Objekt an den künftigen Leasinggeber, um es sodann von diesem wieder zu leasen. Es handelt sich folglich um ein Finanzierungsmodell zur Liquiditätsbeschaffung. Je nach der Ausgestaltung des Vertrages kann zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer auch ein Darlehensvertrag vorliegen, der durch Sicherungsübereignung besichert wird. Dabei wäre aber zu beachten, dass hinsichtlich der Begründung von Sicherungseigentum die pfandrechtlichen Vorschriften einzuhalten sind.