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Neu Dokument-ID: 490362

Judikatur | Leitsatz

1.13 Haftung von „Reisevermittlern“ als Reiseveranstalter

Die Klägerin klagte die Betreiberin eines Reisebüros auf Schadenersatz und Schmerzengeld, nachdem ihr Lebensgefährte infolge eines Haibisses während einer Tauchsafari auf den Bahamas verstarb. Das Tauchunternehmen wurde von zwei Reiseteilnehmern vorgeschlagen und an die … herangetragen. Diese ließ sich auf den Vorschlag ein. Daraufhin erstellte die Beklagte aus den bezogenen Informationen das Pauschalangebot, das neben der Tauchsafari auch die Hin- und Rückflüge erfasste und bot es zur Buchung an. Nach Vertragsschluss wurde dem Lebensgefährten der Klägerin eine Auftragsbestätigung ausgestellt, in der als Veranstalter jedoch das amerikanische Tauchunternehmen genannt wurde. Die Haisafari wurde schließlich von letzterem organisiert und durchgeführt, wobei die Teilnehmer darüber aufgeklärt waren, dass ohne Käfig getaucht wird. Die Beklagte benannte sich selbst als Vermittlerin der Pauschalreise und bestritt in weiterer Folge ihre vertragliche Haftung für den Tod des Lebensgefährten der Klägerin. Vor der Reise wurde der Lebensgefährte über das Verhalten bei Haifütterung instruiert. Während des Tauchgangs wurde er von einem Hai gebissen und verstarb im Spital.

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