© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1028531

Karin Prutsch - Michael F. Damitner | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2 Gerichtsstandvereinbarungen auf übernationaler Ebene

Bei internationalen Rechtstreitigkeiten stellt sich primär die Frage, an welchem Gerichtsstand/in welchem Staat darüber entschieden wird, anders gesagt, wer die internationale Zuständigkeit innehat. Eine Gerichtsstandvereinbarung kann neben der internationalen Zuständigkeit auch die örtliche Zuständigkeit regeln. • [Fußnote: Vgl OGH 23.09.2008, 5 Ob 201/08g.]  Ist ferner die internationale Zuständigkeit geregelt worden, jedoch nicht die örtliche Zuständigkeit, findet das innerstaatliche Recht ergänzend Anwendung. • [Fußnote: Vgl RIS-Justiz RS0118240.]  Der Umstand, dass eine Gerichtsstandvereinbarung lediglich die internationale Zuständigkeit, nicht aber ein örtlich zuständiges österreichisches Gericht festlegt, schadet wegen der Ordinationsmöglichkeit gem § 28 Abs 1 Z 3 JN nicht. • [Fußnote: Vgl OGH 31.01.2007, 3 Nc 1/07p.]  Fehlt es an einem Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit, ist bei einem nach Österreich prorogierten Rechtsstreit im Wege der Ordination ein zuständiges Gericht zu bestimmen. Eine Ordination erfolgt im streitigen Verfahren allerdings nur auf Antrag und nicht von Amts wegen. • [Fußnote: Vgl RIS-Justiz RS0116423.]  Die weiteren Verfahrensvorschriften richten sich davon unbeschadet immer nach dem innerstaatlichen Recht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop