14.2.3 Tauschsystemvertrag
Ein Tauschsystemvertrag bezeichnet einen entgeltlichen Vertrag über den Beitritt des Verbrauchers zu einem Tauschsystem, das es ihm ermöglicht, vorübergehend die sich aus dem Teilnutzungsrecht eines anderen ergebende Nutzungsmöglichkeit auszuüben und im Gegenzug diesem oder andere Personen die vorübergehende Ausübung der sich aus seinem eigenen Teilzeitnutzungsrecht ergebenden Nutzungsmöglichkeiten zu gewähren. Auch für Tauschsystemverträge gelten Sonderbestimmungen, insbesondere beim Rücktrittsrecht. • [Fußnote: Siehe dazu Kapitel 5.1.]