18 EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung des Verbraucherschutzes
Inkrafttreten, Umsetzung und Ziel der Richtlinie
Die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung des Verbraucherschutzes, auch als Omnibus-Richtlinie bekannt, trat am 07.01.2020 in Kraft und war von den Mitgliedstaaten bis zum 28.11.2021 in nationales Recht umzusetzen. Die Bestimmungen sind seit dem 28.05.2022 anzuwenden. Mit dieser Richtlinie sollte das bestehende Verbraucherschutzrecht modernisiert und besser durchsetzbar werden und an die komplexen Anforderungen der digitalen Welt angepasst werden. Den Mitgliedstaaten wurden auch Regelungsspielräume eingeräumt, damit diese bestehende verbraucherfreundliche Regelungen beibehalten oder auch solche Regelungen neu einführen können. Die EU-Richtlinie wurde in Österreich mit leichter Verspätung durch das Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MoRUG I und II) umgesetzt, das am 20.07.2022 in Kraft trat. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, die Richtlinie an geeigneter Stelle in bestehenden Gesetzen umzusetzen. Folgende EU-Richtlinien – und damit auch die im österreichischen Recht umgesetzten nationalen gesetzlichen Regelungen – wurden durch die EU-Richtlinie geändert: