1.4 Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften
Allgemeines
Die Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Änderung der Richtlinien 93/13/EWG, 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union, ABl Nr L 328 vom 18.12.2019 S 7, ist bis zum 28. November 2021 in das österreichische Recht umzusetzen. Die Umsetzungsvorschriften sind sodann ab dem 28. Mai 2022 anzuwenden. Mit der Richtlinie (EU) 2019/2161 – die entsprechend ihrer grundlegenden Zielsetzung (die auch in ihrem Titel zum Ausdruck kommt) oft auch kurz als „Modernisierungsrichtlinie“ bezeichnet wird – wurden vier Richtlinien geändert. Es handelt sich dabei um die „Klausel-Richtlinie“, die „Preisangabenrichtlinie“, die „Unlautere-Geschäftspraktiken-Richtlinie“ (auch „UGP-Richtlinie“) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“. Die Umsetzungsbestimmungen zur erst- sowie letztgenannten dieser geänderten Richtlinien finden sich im Konsumentenschutzgesetz und im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.