Neu
Dokument-ID: 643202
3.3 Gründungsgeschäfte
Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt, gehören gem § 1 Abs 3 KSchG nicht zu diesem Betrieb. Auf den Unternehmenserwerb einer natürlichen Person ist § 1 Abs 3 KSchG auch dann anzuwenden, wenn sie durch dieses Geschäft Unternehmer wird.