4.11.1 Allgemeines
Im 4. Hauptstück, 2. Abschnitt wird die Haftung der Zahlungsdienstleister gegenüber ihren Kunden bei fehlerhafter Diensteerbringung geregelt. Es werden verschiedene Haftungsregelungen, die den Zahlungsdienstleister treffen, zusammengefasst. In § 67 ZaDiG 2018 werden Ansprüche des Zahlers aufgrund von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen geregelt und Aufwandersatzregeln zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister für den Fall der missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments festgelegt.