13.9.3 OGH vom 27.02.2025, 8 Ob 74/24a: Zulässigkeit von Klauseln in Mietverträgen im Teilanwendungsbereich des MRG
In der Entscheidung 8 Ob 74/24a hat der Oberste Gerichtshof (OGH) wesentliche Klarstellungen zur Zulässigkeit von Klauseln in Wohnungsmietverträgen im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) getroffen. Die Klägerin, ein klagebefugter Verband, begehrte die Unterlassung der Verwendung von 106 beanstandeten Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern, die von einer Hausverwaltung in Wien verwendet wurden. Das Erstgericht gab dem Unterlassungsbegehren für 97 Klauseln statt, das Berufungsgericht änderte das Urteil dahingehend ab, dass es dem Unterlassungsbegehren für 105 Klauseln stattgab. Die Beklagte strebte mit ihrer Revision die Abweisung des Klagebegehrens hinsichtlich 39 Klauseln an.