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Dokument-ID: 862151
5.3.9 E-Banking
Verjährung von e-Beträgen nach 3 Jahren
- Ua Inhalt der Entscheidungen OGH 1 Ob 88/14v, 9 Ob 26/15m und 6 Ob 120/15p
Unzulässige Klausel (auszugsweise)
„Wenn nach Ablauf der Gültigkeit auf der Elektronischen Geldbörse noch ein Betrag geladen ist, ersetzt das Kreditinstitut diesen Betrag, wenn er innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit geltend gemacht wird. Danach ist dieser Anspruch verjährt.“