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Dokument-ID: 1277304
13.10.3 OGH vom 18.03.2026, 9 Ob 20/26w: Ausgleichsenergiebeitrag für Überschusseinspeiser von Spotty unzulässig
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Spotty Smart Energy Partner GmbH wegen eines von ihr für die Einspeisung aus Photovoltaikanlagen verlangten „Ausgleichsenergiebetrags“. Das OLG Wien gab dem VKI mit Urteil vom 22. Dezember 2025 vollumfänglich Recht; der OGH bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 18. März 2026, womit das Urteil rechtskräftig ist.