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Dokument-ID: 748691
2.25 Wiederholungsgefahr im Abmahnverfahren nach § 28 KSchG
Beklagte ist der Österreichische Genossenschaftsverband (Schulze Delitzsch), der die Funktion des Fachverbands der gewerblichen Kreditgenossenschaften der Wirtschaftskammer Österreich ausübt und unter anderem als Interessen- und Revisionsverband der österreichischen Volksbanken seinen Mitgliedern Musterbedingungen und Vertragsformblätter für den Abschluss von Kreditverträgen zur Verfügung stellt und deren Verwendung empfiehlt.