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Neu Dokument-ID: 1116874

Michael F. Damitner | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.6.2 OGH vom 16.02.2022, 7 Ob 202/21p: Klausel zur Abrechnung von Datenvolumen je „Session“ verstößt gg das Transparenzgebot

Im gegenständlichen Verfahren befasste sich der OGH mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A1 Telekom Austria AG (A1) wegen einer Klausel in den Entgeltbestimmungen des Tarifs minibob. Dort wurde festgelegt, dass die Abrechnung in ganzen Blöcken zu je einem Megabyte (MB) pro Session erfolgen sollte. Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht der klagenden Partei, des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), dass eine solche Verrechnungsklausel unzulässig ist.

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