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Dokument-ID: 672390
8.1 Allgemeines
Die Bestimmungen über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz finden sich in Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in einem eigenen Bundesgesetz, dem FAGG. Aus diesem Grund wurde mit dem VRUG die Überschrift des § 5a KSchG von „Vertragsabschlüsse im Fernabsatz“ in „Allgemeine Informationspflichten des Unternehmers“ geändert.