© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1200057

Barbara Pogacar - Eva-Maria Hintringer | Praxiswissen | Fachbeitrag

19.2.2 Klagen von und gegen Verbraucher

Allgemeines

Art 18 EuGVVO legt die Zuständigkeiten abschließend fest und unterscheidet zwischen Aktivprozessen (Abs 1) und Passivprozessen (Abs 2). Von den Regeln des Art 18 können die Vertragsparteien durch Vereinbarung nur unter den restriktiven Voraussetzungen des Art 19 EuGVVO abweichen. Es müssen die in Art 25 Abs 1 EuGVVO enthaltenen Formerfordernisse eingehalten werden. • [Fußnote: Siehe Kapitel 2.3.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop