Neu
Dokument-ID: 898406
5.3.24 (Mangelnde) Geschäftsfähigkeit
- Betrifft: § 34 Abs 1 ZaDiG (§ 58 Abs 1 ZaDiG 2018)
- Ua Inhalt der Entscheidung OGH 9 Ob 26/15m
Zulässige Klausel
„Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Karteinhaber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob das Rechtsgeschäft, das unter Verwendung der Bezugskarte geschlossen wurde, wegen der Minderjährigkeit des Karteninhabers gültig ist.“