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Dokument-ID: 871362
16.5 Teil- und Vollamortisationsleasing
Beim Vollamortisationsleasing reicht allein die Summe der im Leasingvertrag festgelegten Leasingraten zur vollständigen Amortisation der Kosten des Leasinggebers aus. Beim Teilamortisationsleasing hingegen hat der Leasinggeber nach Ablauf der Vertragszeit noch nicht alle Aufwendungen ersetzt erhalten. Der Leasinggeber wird das Leasingobjekt daher nach Beendigung des Leasingvertrages einem neuen Leasingnehmer zur Verfügung stellen.