15.1 Allgemeines zur EU-Zahlungsverzugsrichtlinie
Die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (die die frühere Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2000 ersetzte) musste bis 16. März 2013 umgesetzt werden. Dabei zeigte sich auch die Notwendigkeit, in der österreichischen Rechtsordnung durch eine gesetzliche Regelung auf das EuGH-Urteil vom 3.4.2008, C-306/06, 01051 Telecom/Deutsche Telekom, Slg 2008, I-1923 über die Rechtzeitigkeit von Zahlungseingängen im bargeldlosen Überweisungsverkehr Bedacht zu nehmen.