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Dokument-ID: 680721
3.1 Allgemein zur Entstehung des FAGG
Die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU, die inhaltlich sowohl die mittlerweile aufgehobene Richtlinie 85/577/EWG zu Vertragsschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen sowie die aufgehobene Richtlinie 97/7/EG zu Vertragsschlüssen im Fernabsatz umfasst, ist für Verträge anwendbar, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden. Das FAGG ist – mit einer Ausnahme für § 8 Abs 4 FAGG, der erst ab 01.07.2015 anzuwenden ist (§ 20 Abs 1 FAGG) – auch ab diesem Stichtag anwendbar.