27.1 Allgemeines
Der Vorauszahlungskauf und die damit verbundenen Abweichungen vom Zug-um-Zug-Prinzip sind auch bei Verbraucherverträgen zulässig. • [Fußnote: OGH 16.04.2009, 2 Ob 137/08y.]
Gem § 27 KSchG kann der Verbraucher von einem Vertrag über die Lieferung einer beweglichen körperlichen Sache, mit dem sich der Verbraucher verpflichtet, den Kaufpreis in Teilbeträgen vorauszubezahlen, zurücktreten, sofern die Ware bloß durch Erklärung der Vertragsparteien bestimmbar oder der Preis nicht nach den Preisverhältnissen zur Zeit des Vertragsabschlusses festgelegt und solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist.