5.5.1 Unternehmerpflichten
Bei einem Rücktritt des Verbrauchers hat der Unternehmer alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, einschließlich der allfällig gezahlten Lieferkosten, unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rücktrittserklärung rückzuerstatten (§ 14 Abs 1 FAGG). Das FAGG sieht zwar eine Maximalfrist von 14 Tagen vor, die Erläuternden Bemerkungen führen jedoch aus, dass die unverzügliche Rückerstattung Priorität • [Fußnote: ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 36.] hat. Die Frist für die Rückerstattung beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Rücktrittserklärung des Verbrauchers dem Unternehmer zugeht, was sich schon aus dem Charakter der Widerrufserklärung als empfangsbedürftige Willenserklärung ergibt.