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Dokument-ID: 1235250
1.40 Geltungserhaltende Reduktion von Haftungsklauseln
Die hier zu beurteilende Klausel wurde zwischen zwei Unternehmern vereinbart:
„… Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen neben Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Dem Auftraggeber/Käufer stehen keine Schadenersatzansprüche im Falle verspäteter oder mangelhafter Lieferung gegenüber der P***** GmbH zu …“