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Dokument-ID: 643437
15.3.3 Unzulässige Vertragsbestimmungen
„[…] Zinssatz für den in Fremdwährung in Anspruch genommenen Kreditbetrag] zuzüglich dem von der Bank selbst für die Fremdwährungsbeschaffung zu bezahlenden LIBOR-Aufschlag im Höchstausmaß von 1,00 Prozentpunkten, welcher aufgrund der Mitteilung der von der Bank kontaktierten Referenzbanken festgelegt wird.“