14.2.2 Nutzungsvergünstigungsvertrag
Ein Nutzungsvergünstigungsvertrag iSd § 2 Abs 1 Z 2 TNG bezeichnet einen Vertrag, mit dem ein Unternehmer einem Verbraucher gegen ein Gesamtentgelt für eine Dauer von mehr als einem Jahr das Recht einräumt, Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ein oder mehrere Nutzungsobjekte in Anspruch zu nehmen, und zwar unabhängig davon, ob damit Reise- oder sonstige Leistungen verbunden sind. Bei der Berechnung der Dauer sind gem § 2 Abs 2 TNG allfällige vertraglich eingeräumte Verlängerungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.