Neu
Dokument-ID: 844295
4.10.4 Sperrung eines Zahlungsinstruments und Begrenzung des Zugangs zu Zahlungskonten
Gem § 62 Abs 1 ZaDiG 2018 kann der Zahlungsdienstleister, sofern dies im Rahmenvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein Zahlungsinstrument sperren, wenn