13.7.8 OGH vom 24.05.2023, 7 Ob25/23m: Versicherungsdeckung für immateriellen Schadenersatz wegen einer Datenschutzverletzung
Hier behandelte der Oberste Gerichtshof die Frage ob die Geltendmachung immateriellen Schäden aus einer Datenschutzverletzung beim Kauf eines Hardware-Wallets gegen dessen Herstellerin, vom Rechtsschutzbaustein „Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz“ einer Rechtschutzversicherung umfasst ist. Die Klägerin begehrte (unter anderem) gegenüber der Beklagten die Feststellung der Rechtsschutzdeckung für die Durchsetzung ihrer Ansprüche auf immateriellen Schadenersatz gegen die Wallet-Herstellerin.