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Dokument-ID: 490844
5.2 Erhebung von Entgelten in Telekommunikationsverträgen
Die beklagte Partei ist Anbieter von Mobiltelefondienstleistungen in Österreich. In ihren AGB ist ua die Klausel enthalten, wonach sie ihren Kunden bei Zahlungen über Zahlschein oder Telebanking ein Bearbeitungsentgelt verrechnet. Der klagende Verein machte Unterlassungsansprüche geltend.