5.4 Ausübung des Rücktrittsrechtes
Die Erklärung des Rücktrittsrechtes kann formlos erfolgen (§ 13 Abs 1 FAGG). Der Verbraucher kann, muss aber nicht das Muster-Widerrufsformular verwenden. Daher ist auch ein mündlicher oder per SMS abgegebener Widerruf wirksam. Die Erläuternden Bemerkungen führen aus, dass auch eine Rücksendung der Waren mit einer Notiz des Verbrauchers, die über den beabsichtigten Rücktritt informiert, für die Ausübung des Rücktrittsrechtes ausreichen soll. Eine kommentarlose Warenretoursendung genügt jedoch nicht. • [Fußnote: ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 35.]