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Dokument-ID: 627807
15.3.4 Gefahrtragung für die „Reise des Geldes“ – Verzögerungs- und Verlustrisiko
Der dritte Satz des § 907a Abs 2 ABGB widmet sich der Frage, wer die Gefahr für die „Reise des Geldes“ bei der Banküberweisung zu tragen hat.