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Dokument-ID: 680621
10.6.6 Anwendbares Recht
Alle Ausführungen zur Frage der wirksamen Einbeziehung von AGB und der Erlaubtheit ihres Inhalts sind vor dem Hintergrund des anwendbaren Rechts zu sehen. Bei Sachverhalten mit Auslandsberührung richtet sich das anwendbare Recht grundsätzlich nach der Verordnung 593/2008 über vertragliche Schuldverhältnisse (Rom I-VO). Für vor dem 17.12.2009 geschlossene Verträge sowie im Verhältnis zu Dänemark ist weiterhin das EVÜ maßgeblich.