13.5.6 OGH vom 24.11.2021, 7 Ob 148/21x: Unzulässige Klauseln in Unfallversicherungsbedingungen
Im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich brachte der KVI Klage gegen die Wiener Städtische Versicherungs AG Vienna Insurance Group wegen Klauseln in den allgemeinen Unfallversicherungen (AUVB Unfallvorsorge Premium) ein. Die Wiener Städtische legte bei Vereinbarungen über eine Unfallversicherung ihre Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUVB Unfallvorsorge Premium) zugrunde. Der VKI beanstandete 10 Klauseln in den AUVB Unfallvorsorge Premium. Der OGH pflichtete dem VKI großteils bei und beurteilte 9 der eingeklagten Klauseln als unzulässig.