Neu
Dokument-ID: 595355
11.7 Übersendungsanspruch klageberechtigter Verbände
Gemäß § 28 Abs 3 KSchG hat derjenige, der Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter für Verträge verwendet oder empfiehlt, diese einer nach § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung (einem Verband) auf deren Verlangen binnen vier Wochen auszufolgen, sofern die Einrichtung glaubhaft macht, dass die Kenntnis der Geschäftsbedingungen oder Formblätter zur Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher erforderlich ist.