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Dokument-ID: 643913
22.2 Rechtsfolgen bei Verstoß
Das Abtretungsverbot gem § 12 Abs 1 KSchG macht eine dennoch vorgenommene Abtretung nicht unwirksam. Dem Verbraucher steht aber gem § 12 Abs 2 KSchG ein Ersatzanspruch gegen den Unternehmer zu.