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Dokument-ID: 823235
6.3 VKrG: Anwendbarkeit auf Leasingverträge mit Km-Abrechnung
Die klagende Partei ist gem § 29 Abs 1 KSchG klagebefugter Verein. Die beklagte Partei betreibt Autohandel und hat in einer Tageszeitung Kauf- oder Leasingverträge über Pkws mit einem Inserat beworben, mit der Angabe im kleingedruckten Text: „Information: Das Verbraucherkreditgesetz ist auf gegenständliches Leasingangebot nicht anwendbar, da kein Tatbestand der Ziffern 1 bis 4 des § 26 VKrG erfüllt wird.“