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Dokument-ID: 490688
2.14 Vermieter als Unternehmer iSd KSchG
Die Beklagte ist Eigentümerin eines Miethauses. Zwischen den Streitteilen wurde über eine Wohnung in diesem Haus ein Mietvertrag abgeschlossen, der unter anderem die Bestimmung enthält: „Gegen Mietzinsforderungen ist jegliche Kompensation ausgeschlossen.“ Bei Abschluss des Mietvertrages musste der Kläger eine Ablösezahlung leisten.